Die EU-Kommission formuliert für die betroffenen Bereiche Mindestanforderungen an Risikomanagementmaßnahmen und präzisiert ab wann ein Sicherheitsvorfall als erheblich gilt.
Die EU-Kommission formuliert für die betroffenen Bereiche Mindestanforderungen an Risikomanagementmaßnahmen und präzisiert ab wann ein Sicherheitsvorfall als erheblich gilt.